Speicher Lösung - KI generiert

Grauzone Baukostenzuschuss: Warum Grünstromspeicher eine strategische Antwort sein können

Die Spannung steigt: Am 15. Juli wird der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Batteriespeicher beim Baukostenzuschuss (BKZ) weiter wie „normale“ Letztverbraucher behandelt werden dürfen – oder ob die bisherige Zuschusspraxis vieler Netzbetreiber rechtswidrig ist. Der Ausgang ist offen. Sicher ist aber schon jetzt: Wer Speicherprojekte plant, darf die Rechtsunsicherheit nicht ignorieren. Denn das OLG Düsseldorf hatte im Dezember 2023 klar festgestellt: Speicher sind keine klassischen Letztverbraucher – und pauschale BKZ-Forderungen nach dem Leistungspreismodell nicht haltbar. Die Bundesnetzagentur hat Rechtsbeschwerde eingelegt, der BGH muss nun entscheiden.

Doch bis dahin gilt: Projektierer müssen mit beiden Szenarien rechnen – und vorbereitet sein. Wer Speicherprojekte derzeit strukturiert, sollte frühzeitig die BKZ-Frage auf dem Schirm haben. Denn selbst wenn die Entscheidung in Karlsruhe zugunsten der Speicherbranche ausfällt, wird es Zeit brauchen, bis Netzbetreiber und Behörden die Konsequenzen umsetzen.

Schon heute ergeben sich aus der OLG-Rechtsprechung Handlungsmöglichkeiten:

  • BKZ prüfen statt hinnehmen – insbesondere bei pauschaler Anwendung des Leistungspreismodells
  • Verhandlungsspielräume aktiv nutzen – etwa durch Verweis auf OLG und Doppelfunktion des Speichers
  • Projektstruktur anpassen – z. B. durch bilanzielle oder technische Trennung von Ein- und Ausspeisung
  • Verträge mit Vorbehalt abschließen – um Rückforderungsansprüche zu sichern

Die gute Nachricht: Einige Netzbetreiber zeigen sich bereits gesprächsbereit – zumindest, wenn Projekte gut vorbereitet in die Verhandlung gehen.

Im Zuge der BKZ-Diskussion rücken Grünstromspeicher verstärkt in den Fokus. Ihr Vorteil: Wer Speicher ausschließlich mit erneuerbarem Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage belädt, kann unter bestimmten Voraussetzungen als reiner Erzeuger gelten – und so möglicherweise den klassischen BKZ vermeiden. Doch Vorsicht: Der Weg zum Grünstromspeicher ist kein Selbstläufer. Technisch, bilanziell und regulatorisch müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein – sonst droht genau die BKZ-Pflicht, die man eigentlich vermeiden wollte.

Typische Fallstricke bei Grünstromspeichern:

  • Technische Entkopplung unzureichend – z. B. fehlende Trennung von Netzbezug und Speicherladung
  • Betriebsführung zu flexibel – z. B. wenn auch Netzstrom geladen oder zwischengespeichert werden könnte
  • Bilanzierungsprobleme – etwa bei gemeinsamer Messung von Erzeugung und Verbrauch
  • Steuerliche Risiken – z. B. durch Vermischung von Eigen- und Fremdverbrauch

Fazit: Grünstromspeicher können ein Weg aus der BKZ-Problematik sein – aber nur bei sauberer Projektierung. Eine „vermeintlich grüne“ Lösung ohne saubere Umsetzung kann am Ende sogar zu mehr Problemen führen. Ob der BGH die Speicherbranche stärkt oder nicht: Wer heute Projektentscheidungen trifft, sollte nicht auf das Urteil warten, sondern die möglichen Konsequenzen aktiv mitdenken. Grünstromspeicher sind ein Baustein in der BKZ-Strategie – aber kein Allheilmittel. Wer Chancen und Risiken realistisch einschätzt, kann Projekte nicht nur absichern, sondern im Wettbewerb nach vorne bringen. Der 15. Juli wird ein Stichtag für die Branche. Aber handeln sollte man bereits vorher.

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt unsere Praxiserfahrungen wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung. 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Projekte realisieren möchten – wir unterstützen Sie mit unserer praktischen Erfahrung.

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